Hinweisgeberschutzgesetz

Das kürzlich eingeführte Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, markiert einen Wendepunkt im Schutz von Whistleblowern in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Whistleblower, die auf Missstände wie Rechtsverstöße, Korruption, Diskriminierung oder andere unethische Verhaltensweisen hinweisen, finden nun durch das Gesetz Schutz und Anerkennung.

 

Wichtige Verpflichtungen für Organisationen

Einführung von Whistleblower-Systemen

Seit dem 2. Juli müssen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden verbindlich Whistleblower-Meldesysteme implementieren, um Transparenz und Integrität zu stärken.

 

Anpassungszeitraum für Mittelständler

Bis zum 17. Dezember 2023 haben mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten Zeit, die geforderten Meldesysteme einzuführen.

 

Anwendungsbereich im Privat- & Öffentlicher Sektor

Diese Vorschriften gelten für private und öffentliche Organisationen, inklusive Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

 

Datenschutz und Anonymität sind Priorität

Meldestellen müssen Hinweise annehmen und bestätigen, dabei Anonymität sichern und DSGVO-Vorschriften einhalten, um Vertrauen und Sicherheit zu gewährleisten.

Not A Problem: Ihr Technologiepartner für effektiven Whistleblowerschutz

Mit Not A Problem bieten wir eine Plattform, die höchste Datensicherheit mit der Möglichkeit zur anonymen Kontaktaufnahme vereint. Mitarbeitende können Bedenken und Probleme online äußern, ohne Angst vor Rückverfolgung. Dies erleichtert eine offene Kommunikationskultur und stärkt das interne Beschwerdemanagement.

 

Einbeziehung von Externen und Unterstützung für Ombudspersonen

Not A Problem erlaubt die sichere Aufnahme von Hinweisen & bietet Ombudspersonen eine geschützte Plattform für den geplanten Informationsaustausch.

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Die Auswirkungen der Datenschutzgesetze auf das Vertrauen der Kundschaft & das Unternehmenswachstum

Lesen Sie mehr über das HinSchG in unserem Blog

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